Herbar
| Auszüge aus dem Artikel "Hundert Jahre Bayerische
Botanische Gesellschaft" von W. Lippert, Gröbenzell, veröffentlicht in: Berichte der Bayerischen Botanischen
Gesellschaft zur Erforschung der heimischen Flora, Band 61, Jubiläumsband zum 100jährigen Bestehen der Gesellschaft,
München 1990, S. 27-52.
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Die Anlage eines Herbariums wurde gleich nach der Gründung der Gesellschaft begonnen und zügig weitergeführt.
Auf den Herbaretiketten war neben dem Namen des Fundes auch der genaue Fundort und Standort zu notieren, nach Möglichkeit
mit geologischer Unterlage und Höhenangabe, dazu Datum des Sammelns und der Name des Sammlers. Bei einem Vorgehen nach
diesem Schema ist jede so dem Herbar eingereihte Pflanze ein pflanzengeographisches Dokument von bleibender Bedeutung, worin ja
heute ganz wesentlich der Wert eines Herbars liegt. Herbarien sind für Systematiker und Geobotaniker unverzichtbare Hilfen
bei ihrer Arbeit. Das erhaltene Herbar der Bayerischen Botanischen Gesellschaft ist außerdem eine willkommene Quelle
für den Nachweis alter Vorkommen von Arten und für die Dokumentation des Verschwindens zahlreicher Arten, die heute
als ausgestorben oder verschollen auf der Roten Liste für Bayern stehen. Arbeiten über die Flora Bayerns sind heute
ohne die alten Belege aus dem Herbar der Bayerischen Botanischen Gesellschaft nicht mehr sinnvoll durchführbar.
Das Erstellen eines ursprünglich geplanten Norm-Herbars wurde schon 1893 als Ziel gestrichen, zum einen aus Platzmangel,
zum anderen, weil die Regensburgische Botanische Gesellschaft in Zusammenarbeit mit Mitgliedern der Bayerischen Botanischen
Gesellschaft ein solches Exsikkatenwerk herausgab.
Die Bestände waren zunächst recht behelfsmäßig untergebracht - mit Stolz wird berichtet, daß
sie ab 1913 in acht großen, staubsicheren Schränken untergebracht wurden. Allerdings schaudert man
heute, wenn man liest, womit die Bestände vor Insektenfraß gesichert wurden: "… nach gründlichster
Behandlung mit Schwefelkohlenstoff … wurden in den Schränken der Vorsicht halber noch mit geschmolzenem Naphtalin
getränkte Filzpappetafeln befestigt und Blechkapseln mit Dichlorbenzol gegeben." Hier hat sich glücklicherweise die
Herbartechnik inzwischen so weiterentwickelt, daß auf derartige Mittel verzichtet werden kann.
Die von VOLLMANN (1915) zum Ausdruck gebrachte Hoffnung auf eine angemessene Unterbringung des Herbars im geplanten
Pettenkoferhaus hat sich durch die ungünstigen Umstände nicht erfüllt. Dafür wurden dann die Bestände
des Gesellschaftsherbars 1932 - ebenso wie später die Bibliothek - auf Grund des nachstehend abgedruckten Vertrages der
Bayerischen Akademie der Wissenschaften überlassen und dem Staatsherbar angegliedert.
Vertrag über das Gesellschaftsherbar
Nachstehend geben wir den Vertrag der Gesellschaft mit der Bayer. Akademie der Wissenschaften über die Herbarien der
Gesellschaft bekannt. Der Vertrag über die Gesellschaftsbücherei ist in Bd. IV Nr. 14 der "Mitteilungen" auf S. 242
veröffentlicht (Berichte Band 22, 1937).
Vertrag
- Die Bayerische Botanische Gesellschaft, e.V., überläßt der Bayerischen Akademie der Wissenschaften ihr
Herbarium, ebenso die ihr gehörigen Herbarien Vollmann und Fuchs, zu Besitz und Eigentum unter folgenden Bedingungen: Die
Bestände dieser drei Herbarien können in das Staatsherbar eingereiht werden, sie müssen dann aber mit Stempel
"Herbarium der Bayerischen Botanischen Gesellschaft" versehen sein. Die Bestände des Herbariums Vollmann müssen als
solche gekennzeichnet werden. Dubletten und sehr schlechte Exemplare dürfen aus dem Herbar der Bayerischen Botanischen
Gesellschaft ausgeschieden werden, dagegen ist das Herbar Vollmann ganz einzureihen. Die ausgeschiedenen Dubletten verbleiben
im Eigentum der Gesellschaft zum Verteilen an ihre Mitglieder. Nicht als Dubletten zu betrachten sind Pflanzen, die von
verschiedenen Fundorten Bayerns und benachbarter Gebiete aufgelegt sind. Solche sollen ins Herbar eingereiht werden. Die "Flora
exsiccata bavarica" steht der Gesellschaft zu ihrer freien Verfügung, darf also nicht in das Staatsherbar eingereiht
werden.
Die Mitglieder der Bayerischen Botanischen Gesellschaft haben das Recht, das Staatsherbarium einzusehen und für
wissenschaftliche Arbeiten zu benutzen; es gelten hierfür die für die Benützung des Staatsherbars allgemein
gültigen Bestimmungen.
- Die vorhandenen, der Bayerischen Botanischen Gesellschaft zu eigen gehörigen vier Herbarschränke werden der
Akademie der Wissenschaften bis auf weiteres leihweise überlassen.
- Dieser Vertrag wird von den vertretungsberechtigten Organen der Vertragspartner in Doppelurkunden unterzeichnet.
München, den 25. April 1932
Der Präsident der Bayerischen
Akademie der Wissenschaften
Karl v. Goebel
Der Direktor des Staatsherbars
Dr. v. Wettstein
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Die Bayerische Botanische Gesellschaft
1. Vorsitzender Dr. v. Schoenau
2. Vorsitzender Gerstlauer
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Diese Übernahme des Herbars durch staatliche Stellen bedeutete eine wesentliche Erleichterung für die
Gesellschaft, die zuvor stets eigene Konservatoren für die Betreuung ernannt hatte (natürlich wie alle anderen
Angehörigen der Gesellschaft stets ehrenamtlich tätig). Außerdem war auf diese Weise das Herbar jederzeit
für Interessierte zugänglich und konnte bei überregionalen Bearbeitungen von Pflanzengruppen mit
berücksichtigt werden.
Über die Zahl der Bogen, die auf diese Weise in die Obhut der Botanischen Staatssammlung gelangten, liegen keine genauen Angaben vor, ebenso herrscht keine völlige
Klarheit über die Zugehörigkeit einzelner kleinerer oder größerer Herbarien zum Gesellschaftsherbar (vgl.
SCHINNERL, 1940; HERTEL & SCHREIBER 1988). Nach
Schätzung der beim Umlagern Beteiligten dürften es etwa 200.000-250.000 Bogen sein.
Das Herbar umfaßt u. a. folgende wertvolle Exsikkatenwerke (nach VOLLMANN 1915 und SCHINNERL 1940):
- ALLESCHER & SCHNABL, Fungi Bavarici, Cent. I-VII (1890-1900), fortgesetzt von A. VILL, Cent. VIII (1905) und IX (1907)
- ARNOLD, Lichenes Monacenses exsiccati (3 Fasz.)
- KGL. BOTANISCHE GESELLSCHAFT REGENSBURG, Flora exsiccata Bavarica I-XIX (1898-1915)
- BRITZELMAYR, Die Lichenen von Augsburg. Vollständig (1903)
- BRITZELMAYR, Lichenes exsiccati, fasc. I-XII (Nr. 1-707, 742-847, 880-1103). Dazu zwei Teile von Cladonia-Abbildungen.
- FUNCK, H. C., Kryptogamische Gewächse des Fichtelgebirges, Heft 1-37 (1806-1832)
- MIGULA, Cryptogamae Germaniae, Austriae, Helvetiae exsiccatae: Lichenes 1-100 (soweit erschienen)
- REHM, Sammlung der Ascomycetes exsiccati fasc. 36-53 (1896-1914)
- TOEPFFER, Salicetum exsiccatum fasc. I-VIII (1906-1913)
Darüber hinaus sind im Gesellschaftsherbar zahlreiche Herbarien enthalten, die der Gesellschaft von den
Eigentümern oder deren Erben gestiftet wurden, z.B. die Herbarien von:
- E. von BARY
- Max von BIBERSTEIN
- Königin Maria-Theresia von BAYERN
- J. FERCHL
- Alfred FUCHS
- Lorenz GERSTLAUER
- Kurt HARZ
- Gustav HEGI
- Anton HIENDLMAYR
- Josef HOFMANN
- August HOLLER
- Hugo Andreas HUNDSDORFER
- Michael LEDERER
- Bernhard MEYER
- August PROGEL
- Karl RUTTMANN
- Hans SCHACK
- Hermann SCHMIDT
- Eduard SIGL
- Franz VOLLMANN
Allein das Herbar VOLLMANN bestand aus 80 schweren Faszikeln Phanerogamen (SCHINNERL 1940), in denen die Gattungen
Rhinanthus, Carex, Euphrasia, Hieracium und Viola besonders reichlich vertreten waren.
Ferner gehörten zu diesem Herbar mehrere Faszikel Hieracien von H. Zahn und eine größere
Characeensammlung.
- Hans WEBER
- Georg WEISENBECK
Dazu kamen zahlreiche kleinere Zugänge von verschiedensten Stiftern, worüber jeweils die in den
"Mitteilungen" veröffentlichten Vereinsnachrichten und VOLLMANN (1915: XXVI-XXVIII) berichten, so z.B. von:
- ADE
- ARNOLD
- BORNMÜLLER
- FISCHER
- FRICKHINGER
- GIERSTER
- GUGLER
- HOLLER
- KRÄNZLE
- KÜKENTHAL
- C.J. MAYER
- PAUL
- POEVERLEIN
- SCHNABL
- SCHWARZ
- VILL
- ZINSMEISTER
Die von SCHINNERL (1940: 24) erwähnte Fotosammlung scheint zumindest zum Teil in den Wirren des letzten Krieges
verschollen zu sein.
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