top of page

BIBLIOTHEK

Die vereinseigene Bibliothek umfasst etwa 18.000 Bände. Sie ist als Dauerleihgabe in die Bestände der Botanischen Staatssammlung München und des ehemaligen Instituts für Systematische Botanik der Universität München integriert.

Die vereinseigene Bibliothek umfasst etwa 18.000 Bände. Sie ist als Dauerleihgabe in die Bestände der Botanischen Staatssammlung München und des ehemaligen Instituts für Systematische Botanik der Universität München integriert.

Die Bibliothek der Bayerischen Botanischen Gesellschaft ist seit den Anfängen - in der Hauptsache durch Tausch und Schenkungen - stetig gewachsen und umfaßt heute etwa 18.000 Bände und damit nahezu 50% der Gesamtbibliothek, in die sie integriert ist. Eine Inventarisierung des Bestandes wird noch durchgeführt. Im Bestand der Gesellschaftsbibliothek finden sich viele inzwischen seltene Werke, so daß ständig Anfragen aus der ganzen Welt eintreffen. Die Gesellschaftsbibliothek ist nach dem 1934 mit der Direktion der botanischen Staatsanstalten geschlossenen Vertrag (s.u.) mit den Bibliotheken der Botanischen Staatssammlung München und des Instituts für systematische Botanik der Universität räumlich vereinigt. Beide Institutionen wären ohne die Bände aus dem Besitz der Bayerischen Botanischen Gesellschaft wohl nur beschränkt arbeitsfähig. Eine Erweiterung der Bibliothek findet in der Regel noch immer nur durch den Tausch der "Berichte" gegen Veröffentlichungen anderer Institutionen mit Bibliotheken oder Vereinen statt sowie durch den Zugang von Besprechungsexemplaren, die von den Rezensenten der Gesellschaft überlassen werden. 

Die Bibliothek der Bayerischen Botanischen Gesellschaft ist seit den Anfängen - in der Hauptsache durch Tausch und Schenkungen - stetig gewachsen und umfaßt heute etwa 18.000 Bände und damit nahezu 50% der Gesamtbibliothek, in die sie integriert ist. Eine Inventarisierung des Bestandes wird noch durchgeführt. Im Bestand der Gesellschaftsbibliothek finden sich viele inzwischen seltene Werke, so daß ständig Anfragen aus der ganzen Welt eintreffen. Die Gesellschaftsbibliothek ist nach dem 1934 mit der Direktion der botanischen Staatsanstalten geschlossenen Vertrag (s.u.) mit den Bibliotheken der Botanischen Staatssammlung München und des Instituts für systematische Botanik der Universität räumlich vereinigt. Beide Institutionen wären ohne die Bände aus dem Besitz der Bayerischen Botanischen Gesellschaft wohl nur beschränkt arbeitsfähig. Eine Erweiterung der Bibliothek findet in der Regel noch immer nur durch den Tausch der "Berichte" gegen Veröffentlichungen anderer Institutionen mit Bibliotheken oder Vereinen statt sowie durch den Zugang von Besprechungsexemplaren, die von den Rezensenten der Gesellschaft überlassen werden. 

Gelegentlich erfährt die Gesellschaftsbibliothek auch Zuwachs durch Schenkungen aus dem Nachlaß von Mitgliedern. Einen bedeutenden Zugang stellt hier die Bibliothek des verstorbenen Ehrenvorsitzenden der Gesellschaft, Prof. Dr. H. Merxmüller dar, die im Augenblick aus Platzgründen gar nicht eingereiht werden kann. 

Die im Vertrag genannte Liste ist derzeit nicht auffindbar.

VERTRAG

Die Direktion der Botanischen Staatsanstalten in München, vertreten durch Herrn Universitätsprofessor Dr. Fritz v. Wettstein in München, und die "Bayerische Botanische Gesellschaft" e.V. in München, vertreten durch ihren stellvertretenden Vorsitzenden, Herrn Dr. Karl v. Schoenau in München, haben heute folgenden Vertrag geschlossen:

  1. Die Bayer. Botan. Gesellschaft überläßt der Direktion der Botanischen Staatsanstalten - jedoch unter Vorbehalt ihres Eigentums - ihre gesamte Bücherei, über die ein von beiden Teilen anerkanntes Verzeichnis vorliegt, samt den späteren Zugängen zur Mitbenützung für wissenschaftliche Zwecke und zur Verwahrung. Die Mitbenutzung hat in derselben Weise zu erfolgen, wie die genannte Direktion ihre eigene amtliche Bücherei benützt.
     

  2. Die Direktion der Botanischen Staatsanstalten bringt die ihr übergebene Bücherei in einem Raume ihres derzeitigen Institutsgebäudes unter, der den Mitgliedern der Bayer. Botan. Gesellschaft während der Dienststunden der Botan. Staatsanstalten zugänglich ist und eine ordnungsmäßige Benützung der Bücherei gestattet.
     

  3. Die genannte Direktion verwaltet und unterhält die Bücherei wie ihre eigene.
     

  4. Den Mitgliedern der Bayer. Botan. Gesellschaft steht das Recht zu, sich unter Einhaltung ihrer eigenen Bücherei-Ordnung, Bücher und Schriften ihrer Bücherei nach wie vor leihen zu lassen.
     

  5. Die Mitglieder der Bayer. Botan. Gesellschaft erhalten das Recht, innerhalb der Dienststunden und unter Befolgung der für die Beamten usw. und Studierenden der Botan. Staatsanstalten geltenden Dienstvorschriften die Bücherei der Botan. Staatsanstalten zu wissenschaftlichen Zwecken mitzubenützen.
    Anm.: Auszug aus der Benützungs-Ordnung für die Bücherei der Botan. Staatsanstalten: "Die Bücherei der Botan. Staatsanstalten ist eine strenge Präsenzbibliothek. Dem Personal der Botan. Staatsanstalten und den vorgerückteren Studierenden ist zwar die vorübergehende Entnahme gebundener Bücher und Zeitschriften an die Arbeitsplätze gegen Hinterlassung eines sog. Vertreters gestattet, nicht aber die Mitnahme nach Hause. Für die Mitglieder der Bayer. Botan. Gesellschaft folgt daraus, daß sie die Institutsbibliothek überhaupt nur innerhalb des Institutsgebäudes (Bibliothek, Lesezimmer, Herbarräume) benützen können."
     

  6. Nach zehn Jahren haben beide Teile das Recht, unter Einhaltung einer einjährigen Kündigungsfrist zum Schlusse eines Kalenderjahres zu kündigen. In diesem Falle wäre die Bücherei - unter Berücksichtigung der unvermeidlichen Verluste - vollständig und in ordnungsmäßigem Zustande zurückzugeben. Erfolgt keine Kündigung, dann ist der Vertrag in derselben Weise jeweils auf weitere zehn Jahre verlängert.
     

München, den 15. Februar 1934 

Für die Direktion der Botanischen Staatsanstalten in München:
Prof. Dr. v. Wettstein, Direktor 

Für die Bayerische Botanische Gesellschaft e.V.
Dr. v. Schoenau, Zweiter Vorsitzender

bottom of page